Herzlich Willkommen in unserer Kindertagespflege
"Ankerplatz kleine Piraten"
In Waldeck - Freienhagen

Wir haben die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson durch die VHS Wa-Fkb im Auftrag vom Fachdienst Jugend des Landkreises Waldeck-Frankenberg erworben.

 

Wir bieten Kinderbetreuung für Kinder bis 3 Jahr für maximal 7 Kinder an. Die Betreuung findet bei uns Zuhause im familiären Umfeld statt.

Mit eigenem Haus und großem Garten, in ruhiger Lage, bieten wir für die Kinder einen sicheren Hafen, wo sie ankommen und sich individuell nach ihren Bedürfnissen ausprobieren dürfen. Hier gibt es viel Platz zum Spielen, Toben und die Welt zu erkunden.

Bei uns lebt noch unsere Katze „Ella“ Sie wird sich mehr im Hintergrund aufhalten.

„Jedem Kind individuell und auf Augenhöhe begegnen.“

 

Es sind noch Plätze Frei!                                                                   

Wie wir die Erziehungsberechtigten unterstützen

Wir helfen:
⚓    Bei der Antragsstellung beim Fachdienst Jugend (Online Antrag)

⚓    Händigen die Notwendigen Formulare aus

⚓    Bei Änderungsanträgen

⚓    Wenn Beratungsbedarf besteht, die nicht direkt mit der Kindertagespflege zu tun hat, nennen wir Ihnen entsprechende Ansprechpartner beim Fachdienst Jugend.

 

Vorwort

Hallo Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Sollten Sie auf der Suche nach einer Zuverlässigen, liebevollen Betreuung Ihrer Kleinsten sein, so sind Sie bei uns genau richtig.

Unsere Kindertagespflege heißt „Ankerplatz kleine Piraten“. Bei uns im Vorgarten steht seit Jahren ein Mannshoher Leuchtturm und daneben ein Boot. Da kamen wir auf „Ankerplatz“. Wir wollen Kinder betreuen, da passt „kleine Piraten“ sehr gut zu. Ein Ankerplatz ist auch ein fester geschützter Ort, wo die Kinder Ankommen dürfen. Sie Ankern hier in einer sicheren Umgebung. Wir bieten Geborgenheit und einen Hafen in dem Sie nach Lust und Laune spielen, sich ausprobieren und Erfahrungen sammeln dürfen, um dann zu gegebener Zeit die Anker zu lichten und zurück zu den Eltern oder Erziehungsberechtigten zu gehen.

Wir sind zwei Kindertagespflegepersonen und dürfen pro Pflegekraft bis zu 5 Kinder betreuen. Um auf die Bedürfnisse jedes einzelnen individuell eingehen zu können, haben wir uns entschieden, maximal 7 Kinder in die Betreuung aufzunehmen. Zur Zeit werde ich (Ramona) die Kindertagespflege alleine führen, bis genug nachfrage besteht.

Spielen ist die einzige Möglichkeit der Kinder, zu lernen um sich die Fähigkeiten anzueignen welche im späteren Leben gebraucht werden. Hier setzen wir an, um mit unseren Schwerpunkten, passende Spielmöglichkeiten für die Sprachförderung, die Bewegungserziehung und der Förderung der Sinneswahrnehmung zur Verfügung zu stellen. Hierfür setzen wir auf Natur, Tiere, toben, basteln, malen und sich selbst ausprobieren, dass wir in unserem eigenen Haus mit großen Spielgarten anbieten. Es liegt uns am Herzen, den Kindern auf spielerische Weise die Werte wie Respekt, Ehrlichkeit, Fairness, Mitgefühl und Dankbarkeit zu vermitteln.

„Jedem Kind individuell und auf Augenhöhe begegnen.“

„Bei uns darf Kind noch Kind sein.“

Ihre Kinder werden ausgeglichen und glücklich wieder zu Ihnen zurückkehren. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, können wir gerne einen Termin zum persönlichen Kennenlernen und besichtigen der Einrichtung vereinbaren.

Über den Beruf Kindertagespflege

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⚓ Was ist Kindertagespflege?

⛵    Kindertagespflege ist eine Gesetzlich anerkannte Betreuungsform

 

⛵    die als eigenständiges Angebot, eine Ergänzung zum Kindergarten, Kindertagesstätte bzw. Krippen eingeführt wurde.

 

⛵    Die Kindertagespflege wird im Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) Geregelt.

 

⛵    Die Förderung läuft über die jeweiligen Landkreise durch den Fachdienst Jugend.  

 

⛵    In ersten Linien für Kleinkinder ab 1 Jahr bis zum 3. Geburtstag. Weiteres im SGB VIII §24
 

⚓ Aufgaben der Kindertagespflege?

SGB VIII § 22    Grundsätze der Förderung
(2)    Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen


-    1. die Entwicklung des Kindes zu einer 
•    selbstbestimmten, 
•    eigenverantwortlichen und 
•    gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,

 

-    2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,

 

-    3. den Eltern dabei helfen, 
•    Erwerbstätigkeit, 
•    Kindererziehung und 
•    familiäre Pflege 
besser miteinander vereinbaren zu können.
 

⚓ Was wird in der Kindertagespflege gefördert?

SGB VIII § 23 Förderung in Kindertagespflege

 

(1)    Die Förderung in Kindertagespflege nach Maßgabe von § 24 umfasst


•    die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson,


•    Anspruch auf fachliche Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege


•    sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegeperson

 

 

Die Anträge, die Geldleistungen und die Pauschalierte Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten laufen alle über den Fachdienst Jugend des Landkreis Waldeck-Frankenberg. 
 

Grundlage und Ansprüche auf Förderung in der Kindertagespflege

Wir Arbeiten direkt mit dem Fachdienst Jugend des Landkreises Waldeck-Frankenberg zusammen. Anträge zur Förderung in der Kindertagespflege werden vom Fachdienst Jugend, gemäß § 23 und § 24 SGB VIII in Verbindung mit der Satzung des Landkreises Waldeck-Frankenberg geprüft und Bewilligt.

SGB VIII § 22 Grundsätze der Förderung

2) Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen

  1.  die Entwicklung des Kindes zu einer 

  • selbstbestimmten, 
  • eigenverantwortlichen und 
  • gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,

  2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,

  3. den Eltern dabei helfen, 

  • Erwerbstätigkeit, 
  • Kindererziehung und 
  • familiäre Pflege 

besser miteinander vereinbaren zu können.

SGB VII § 24 Anspruch auf Förderung 

(1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn

   1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer 

  • selbstbestimmten,
  • eigenverantwortlichen und
  • gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder

  2. die Erziehungsberechtigten

  • einer Erwerbstätigkeit nachgehen,
  • eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder
  • Arbeitsuchend sind,

b) sich in einer 

  • beruflichen Bildungsmaßnahme,
  • in der Schulausbildung oder
  • Hochschulausbildung befinden oder

c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.

(2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

 (3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. 
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. 
Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.
 

SGB VIII § 90 Pauschalierte Kostenbeteiligung

 (1) Für die Inanspruchnahme von Angeboten

      3. der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege nach den §§ 22 bis 24

können Kostenbeiträge festgesetzt werden.

....

(3) Im Fall des Absatzes 1 Nummer 3 sind Kostenbeiträge zu staffeln.

(4) Im Fall des Absatzes 1 Nummer 3 wird der Kostenbeitrag 

  • auf Antrag erlassen oder
  •  auf Antrag ein Teilnahmebeitrag vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen, 

wenn die Belastung durch Kostenbeiträge den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.

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Die Höhe der Betreuungskosten ist nach Stundenaufwand gestaffelt und in der Satzung vom Landkreis Waldeck- Frankenberg festgelegt.

Der Kostenträger ist der Fachdienst Jugend Waldeck Frankenberg.

Ankerplatz kleine Piraten 
in Waldeck Freienhagen
Tel.: 05634 / 993 9912 o. 0160/91939912
Kinderbetreuung Tagesmutter Babysitter Kindertarespflege 

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