
Herzlich Willkommen in unserer Kindertagespflege
"Ankerplatz kleine Piraten"
In Waldeck - Freienhagen
Wir verfügen über eine gültige Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß § 43 SGB VIII in Verbindung mit § 29 HKJGB.
Wir betreuen Kinder unter drei Jahren in einem liebevollen, familiären Umfeld. Die Betreuung findet in unserem eigenen Zuhause statt – einem Haus mit großem Garten in ruhiger Lage. Hier entsteht für die Kinder ein sicherer Hafen, in dem sie ankommen, sich wohlfühlen und sich ganz nach ihren individuellen Bedürfnissen ausprobieren dürfen. Es gibt viel Raum zum Spielen, Toben und Entdecken.
Zu unserer Familie gehört auch unsere Katze „Ella“, die sich jedoch überwiegend im Hintergrund aufhalten wird.
„Jedem Kind individuell und auf Augenhöhe begegnen.“ Dieser Grundsatz prägt unsere tägliche Arbeit.
Wie wir die Erziehungsberechtigten unterstützen
Wir...
⚓ helfen bei der Antragsstellung beim Fachdienst Jugend (Online Antrag)
⚓ händigen die Notwendigen Formulare aus
⚓ helfen bei Änderungsanträgen
⚓ nennen entsprechende Ansprechpartner, wenn Beratungsbedarf besteht, bei Themen, die nichts direkt mit der Kindertagespflege zutun haben.
Vorwort
Hallo Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Sollten Sie eine zuverlässige, liebevolle und zugleich fachlich fundierte Betreuung für Ihr Kind suchen, sind Sie bei uns genau richtig.
Unsere Kindertagespflege „Ankerplatz kleine Piraten“ steht für eine Pädagogik, die Bewegung, Bindung und Bedürfnisorientierung in den Mittelpunkt stellt. Der Name ist bewusst gewählt: Ein Ankerplatz ist ein sicherer, geschützter Ort, an dem man ankommen darf. Genau das möchten wir den Kindern bieten – einen Hafen, in dem sie sich sicher fühlen, frei entfalten und ihre Welt aktiv entdecken können.
Unser pädagogisches Profil
Unsere Arbeit orientiert sich an den Grundsätzen des § 22 SGB VIII. Das bedeutet für uns:
1. Entwicklung zu einer selbst bestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
Kinder lernen durch Bewegung, durch eigenes Tun und durch echte Beteiligung. Deshalb schaffen wir täglich Situationen, in denen Kinder:
⚓selbst entscheiden dürfen, was sie interessiert,
⚓Verantwortung für kleine Aufgaben übernehmen,
⚓in der Gruppe Rücksicht, Fairness und Mitgefühl erleben,
⚓ihren Körper, ihre Grenzen und ihre Fähigkeiten aktiv erfahren.
Bewegung ist dabei kein „Angebot“, sondern ein Grundprinzip: Klettern, balancieren, rennen, matschen, tragen, schieben, ziehen – all das ist Lernen.
2. Unterstützung und Ergänzung der Erziehung in der Familie
Wir verstehen uns als Erziehungspartner. Bedürfnisorientierung bedeutet für uns:
⚓feinfühlig wahrzunehmen, was ein Kind gerade braucht,
⚓Sicherheit durch verlässliche Beziehungen zu geben,
⚓Übergänge sanft zu gestalten,
⚓Rituale zu pflegen, die Halt geben,
⚓Eltern transparent einzubeziehen und zu unterstützen.
Wir ergänzen die familiäre Erziehung, indem wir den Kindern zusätzliche Erfahrungsräume eröffnen – besonders im Bereich Bewegung, Natur und sozialem Miteinander.
3. Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiärer Pflege
Wir bieten eine verlässliche, strukturierte Betreuung, die Eltern entlastet und ihnen ermöglicht, Beruf und Familie gut miteinander zu verbinden. Gleichzeitig achten wir darauf, dass jedes Kind in seinem Tempo ankommt, sich sicher fühlt und eine stabile Bindung zu uns aufbauen kann.
Unser Alltag – bewegt, naturnah, kindgerecht
Unser eigenes Haus mit großem Spielgarten bietet ideale Voraussetzungen für eine bewegungsfreudige Kindheit. Die Kinder dürfen:
⚓draußen toben, rennen, klettern und entdecken,
⚓mit Naturmaterialien experimentieren,
⚓Tiere beobachten und Verantwortung übernehmen,
⚓basteln, malen und kreativ werden,
⚓sich frei ausprobieren und eigene Ideen umsetzen.
Wir begleiten die Kinder achtsam, geben Impulse, aber kein starres Programm vor. Denn: Spielen ist Lernen. Bewegung ist Entwicklung. Beziehung ist die Grundlage von allem.
Werte wie Respekt, Ehrlichkeit, Fairness, Mitgefühl und Dankbarkeit vermitteln wir nicht durch Belehrung, sondern durch Vorleben und gemeinsames Erleben.
Rahmenbedingungen
Wir sind zwei qualifizierte Kindertagespflegepersonen und dürfen pro Pflegekraft bis zu fünf Kinder betreuen.
Unsere Haltung
„Jedem Kind individuell und auf Augenhöhe begegnen.“
„Bei uns darf Kind noch Kind sein.“
Wir möchten, dass Ihre Kinder ausgeglichen, neugierig und glücklich zu Ihnen zurückkehren.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, vereinbaren wir gerne einen Termin zum persönlichen Kennenlernen und zur Besichtigung unserer Räumlichkeiten.
Über den Beruf Kindertagespflege
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⚓ Was ist Kindertagespflege?
⛵ Kindertagespflege ist eine Gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die als eigenständiges Angebot, eine Ergänzung zum Kindergarten, Kindertagesstätte bzw. Krippen eingeführt wurde.
⛵ Die Kindertagespflege wird im Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) Geregelt.
⛵ Die Förderung läuft über die jeweiligen Landkreise durch den Fachdienst Jugend.
⛵ In ersten Linien für Kleinkinder ab 1 Jahr bis zum 3. Geburtstag. Weiteres im SGB VIII §24
⚓ Aufgaben der Kindertagespflege?
SGB VIII § 22 Grundsätze der Förderung
(2) Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen
- 1. die Entwicklung des Kindes zu einer
• selbstbestimmten,
• eigenverantwortlichen und
• gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
- 2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
- 3. den Eltern dabei helfen,
• Erwerbstätigkeit,
• Kindererziehung und
• familiäre Pflege
besser miteinander vereinbaren zu können.
⚓ Was wird in der Kindertagespflege gefördert?
SGB VIII § 23 Förderung in Kindertagespflege
(1) Die Förderung in Kindertagespflege nach Maßgabe von § 24 umfasst
• die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson
• Anspruch auf fachliche Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege
• sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegeperson
Die Anträge, die Geldleistungen und die Pauschalierte Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten laufen alle über den Fachdienst Jugend des Landkreis Waldeck-Frankenberg.
Grundlage und Ansprüche auf Förderung in der Kindertagespflege
Wir Arbeiten direkt mit dem Fachdienst Jugend des Landkreises Waldeck-Frankenberg zusammen. Anträge zur Förderung in der Kindertagespflege werden vom Fachdienst Jugend, gemäß § 23 und § 24 SGB VIII in Verbindung mit der Satzung des Landkreises Waldeck-Frankenberg geprüft und Bewilligt.
SGB VIII § 22 Grundsätze der Förderung
2) Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen
1. die Entwicklung des Kindes zu einer
- selbstbestimmten,
- eigenverantwortlichen und
- gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
3. den Eltern dabei helfen,
- Erwerbstätigkeit,
- Kindererziehung und
- familiäre Pflege
besser miteinander vereinbaren zu können.
SGB VII § 24 Anspruch auf Förderung
(1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn
1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer
- selbstbestimmten,
- eigenverantwortlichen und
- gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
2. die Erziehungsberechtigten
- einer Erwerbstätigkeit nachgehen,
- eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder
- Arbeitsuchend sind,
b) sich in einer
- beruflichen Bildungsmaßnahme,
- in der Schulausbildung oder
- Hochschulausbildung befinden oder
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.
(2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht.
Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.
SGB VIII § 90 Pauschalierte Kostenbeteiligung
(1) Für die Inanspruchnahme von Angeboten
…
3. der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege nach den §§ 22 bis 24
können Kostenbeiträge festgesetzt werden.
....
(3) Im Fall des Absatzes 1 Nummer 3 sind Kostenbeiträge zu staffeln.
(4) Im Fall des Absatzes 1 Nummer 3 wird der Kostenbeitrag
- auf Antrag erlassen oder
- auf Antrag ein Teilnahmebeitrag vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen,
wenn die Belastung durch Kostenbeiträge den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.
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Die Höhe der Betreuungskosten ist nach Stundenaufwand gestaffelt und in der Satzung vom Landkreis Waldeck- Frankenberg festgelegt.
Der Kostenträger ist der Fachdienst Jugend Waldeck Frankenberg.

Ankerplatz kleine Piraten
in Waldeck Freienhagen
Tel.: 05634 / 993 9912
Mobil: 0160/91939912
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